Voraussetzungen für den betrieblichen Zugang
- Der betriebliche Zugang zum Bildungsscheck wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Der individuelle Zugang zum Bildungsscheck kann weiterhin beantragt werden.
Voraussetzungen für den individuellen Zugang
- Wohnsitz in NRW
- Pro Kalenderjahr ist ein Bildungsscheck möglich
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf max. 40.000 Euro (Alleinstehende/einzeln veranlagte Ehepartner) bzw. 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepartner) betragen
Förderhöhe
Die Weiterbildungskosten werden zu 50% bezuschusst, maximal mit 500 Euro.
Wie ist der Ablauf?
Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der ProWirtschaft Gütersloh. Sobald Ihr Bildungsscheck bewilligt wurde, senden Sie uns den Nachweis über die Förderung und erhalten dann eine um diesen Betrag reduzierte Rechnung für unsere BANG Lehrgänge. Beachten Sie, dass der Bildungsscheck auf jeden Fall vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden muss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht förderschädlich.
Beratung und Beantragung
Bildungsscheck NRW | erfolgskreis-gt.de (prowi-gt.de)