Voraussetzungen für den betrieblichen Zugang

  • Unternehmenssitz NRW
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente)
  • Im aktuellen Kalenderjahr wurden noch keine 10 Bildungsschecks ausgegeben
  • Pro Mitarbeiter:in kann max. ein Bildungsscheck vergeben werden

Voraussetzungen für den individuellen Zugang

  • Wohnsitz in NRW
  • Pro Kalenderjahr ist ein Bildungsscheck möglich
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf max. 40.000 Euro (Alleinstehende/einzeln veranlagte Ehepartner) bzw. 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepartner) betragen

Förderhöhe

Die Weiterbildungskosten werden zu 50% bezuschusst, maximal mit 500 Euro.

Wie ist der Ablauf?

Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der ProWirtschaft Gütersloh. Sobald Ihr Bildungsscheck bewilligt wurde, senden Sie uns den Nachweis über die Förderung und erhalten dann eine um diesen Betrag reduzierte Rechnung für unsere BANG Lehrgänge. Beachten Sie, dass der Bildungsscheck auf jeden Fall vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden muss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht förderschädlich.

Beratung und Beantragung

Bildungsscheck NRW | erfolgskreis-gt.de (prowi-gt.de)