Um an der Hochschule für das Studium zugelassen zu werden, wird generell die Fachhochschulreife (oder Abitur) vorausgesetzt. Allerdings greifen weitere Sonderregelungen:
1. Zugang zu einem Fachhochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte:
Diese Studenten werden aufgrund Ihrer Ausbildung direkt zugelassen (ohne Eignungsprüfung)! Für diesen Bewerberkreis werden in den Studiengängen jeweils 3% der Studienplätze reserviert.
2. Zugang zu einem Fachhochschulstudium über eine Zugangs-/Eignungsprüfung:
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt zu einer Eignungsprüfung zugelassen werden zu können:
Die Zulassung zur Zugangsprüfung erfolgt durch einen zentralen Zugangsprüfungsausschuss. Für die Prüfung selbst ist der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzenden zuständig, der ein Beratungsgespräch mit dem Prüfling führt und eine Zugangsprüfung stellt. Nach Bestehen der Prüfung kann das Studium aufgenommen werden.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter.
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Achim Gerling
gpdm mbH
Breslauer Str. 31
33098 Paderborn
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| Mail: | A. Gerling |
Flyer zum herunterladen (1MB)
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